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   BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84   

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BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84 (https://dejure.org/1985,18090)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 4 AZR 23/84 (https://dejure.org/1985,18090)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 4 AZR 23/84 (https://dejure.org/1985,18090)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Unabhängig davon kann eine tarifliche Übung auch nur dann rechtserheblich sein, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. BAG 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu 9.

    Somit stellt sich der Hinweis der Klägerin auf das in dem Parallel prozeß erstattete Sachverständigengutachten als Versuch eines verfahrensrechtlich unzulässigen Ausforschungsbeweises dar (vgl. das Urteil des Senats BAG 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Richtig nimmt das Landesarbeitsgericht auch an, daß die Klägerin im tariflichen Sinne Schriftgut verwaltet und damit die zweite tarifliche Anforderung für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter erfüllt, indem sie die Akten anlegt und für deren Führung, Vollständigkeit und Aufbewahrung nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zuständig und verantwortlich ist (vgl. BAG 25, 1, 5 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

    Wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, kann in diesem Zusammenhang auch nicht etwa an die frühere Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen über das Ausmaß qualifizierender Tätigkeiten bei einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit zurückgegriffen werden, auf die sich die Klägerin beruft (vgl. BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 538/83

    Reisekostenerstattung - Stationierungsstreitkräfte - Zivile Arbeitsgruppen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine der artige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    § 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Das begründet es zutreffend und rechtlich zwingend mit der Differenzierung der Tarifvertragsparteien zwischen gewöhnlichen Aufgaben eines Geschäftsstellenverwalters (VergGr. VII BAT Fallgruppe 42 b) und "schwierigen Tätigkeiten" eines solchen (VergGr. VI b BAT Fallgruppe 41 und VergGr. V c BAT Fallgruppe 14).Damit trägt das Lan- desarbeitsge'richt zugleich dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatz Rechnung, daß tatsächlich trennbare tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefußt werden dürfen (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 229, 237 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Das begründet es zutreffend und rechtlich zwingend mit der Differenzierung der Tarifvertragsparteien zwischen gewöhnlichen Aufgaben eines Geschäftsstellenverwalters (VergGr. VII BAT Fallgruppe 42 b) und "schwierigen Tätigkeiten" eines solchen (VergGr. VI b BAT Fallgruppe 41 und VergGr. V c BAT Fallgruppe 14).Damit trägt das Lan- desarbeitsge'richt zugleich dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatz Rechnung, daß tatsächlich trennbare tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefußt werden dürfen (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 229, 237 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Im übrigen hat das Landesarbeitsgericht in dem Parallelprozeß, wie schon sein entsprechender Beweisbeschluß ausweist, gegen den wichtigen verfahrensrechtlichen Grundsatz verstoßen, daß die Beurteilung von Rechts fragen, auch solchen des Tarifrechts, nicht Sachverständigen überlassen werden darf, sondern Sache der Gerichte ist (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1077 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Das begründet es zutreffend und rechtlich zwingend mit der Differenzierung der Tarifvertragsparteien zwischen gewöhnlichen Aufgaben eines Geschäftsstellenverwalters (VergGr. VII BAT Fallgruppe 42 b) und "schwierigen Tätigkeiten" eines solchen (VergGr. VI b BAT Fallgruppe 41 und VergGr. V c BAT Fallgruppe 14).Damit trägt das Lan- desarbeitsge'richt zugleich dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatz Rechnung, daß tatsächlich trennbare tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefußt werden dürfen (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 229, 237 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70

    Analytische Stellenbewertung - Aufgabenbereich des Angestellten -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Einmal ist nämlich das Gutachten von dem Angehörigen einer sogenannten "Ein stufungskommission" wenigstens teilweise nach arbeitswissenschaftiichen Grundsätzen erstattet worden, worauf es bei der Eingruppierung der Angestellten nach der Vergütungsordnung zum BAT nicht ankommt (vgl. das Urteil des Senats vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    die Sache 4 AZR 21/84 vom 14. August 1985 .
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 405/81

    Eingruppierung von Erstem Mitarbeiter - Abwicklung des gesamten Innendienstes -

  • BAG, 07.07.1971 - 4 AZR 291/70

    Eingruppierung - Ausübung mehrerer Tätigkeiten - Aufgabenkreis des Angestellten -

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